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AGB, Rechtshinweise

s.o.c. Beratung

Fach- und Unternehmensberatung in der Sozialwirtschaft - Pädagogik, Qualitätsmanagement und Kundenbeziehungen

AGB & Rechtshinweise

Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen

(erstellt/zitiert in Anlehnung/aus Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hinweis_Rechtsthemen, Stand 27.12.2012): Diese Seite dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Alle Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen.[...] Auch wenn [der Autor] ständig darum bemüht [ist], Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen falsch, unvollständig oder veraltet sind. Beiträge beziehen sich meistens auf Deutschland [...]. Die Nutzung der [Seite] erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt auch, wenn Sie diese für rechtliche Einschätzungen nutzen. Ziehen Sie in Erwägung, sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt oder an eine Beratungsstelle zu wenden. Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen für Sie nachteilig ist. [Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechts- bezogene Entscheidungen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu; vorzugsweise fachanwaltliche Beratung. Sie sollten sich bei einem konkreten Rechtsproblem nicht nur auf die alleinige eigene Suche im Internet verlassen.]

AGB

Obzwar ein Handschlag unter ehrlichen Leuten auch genügt, kommen wir doch nicht um das Kleingedruckte herum! Lesen Sie unsere AGB hier oder laden Sie sie herunter:

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0 Die Leistungserbringung erfolgt ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt - sowie der Preisliste von Social beratung, die durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen gelten. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

1 Vertragsgegenstand

Die Leistung aus Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und versteht sich ausschliesslich als Konzept oder Lösungsvorschlag. Ziel der Beratungsleistung ist die individuelle Beantwortung der Fragestellung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Ergebnisse unserer Leistung sorgfältig auf die Verwendbarkeit unter seinen vorhandenen Rahmenbedingungen zu prüfen.
Änderungen an bestehenden Verfahren, Anlagen und Programmen des Auftraggebers erfolgen nur auf Anweisung und im Auftrag des Auftraggebers. Die Verantwortung für die richtige Auswahl, die grundsätzliche Brauchbarkeit und die Funktionsfähigkeit der zur Verfügung gestellten Softwarewerkzeuge und Programme, sowie für die Durchführung der Wartung, Administration oder sonstigen Änderung liegt ausschliesslich beim Auftraggeber. Soweit im Rahmen der beratenden Tätigkeit eine Entwicklungsleistung erbracht wird, ist diese als Konzept oder Lösungsvorschlag ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit, zu verstehen. Die Anwendung durch den Auftraggeber erfolgt auf Verantwortung und eigene Gefahr des Auftraggebers.
Die Ergebnisse der von erbrachten Leistung sind Eigentum von Social beratung. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschliessliches und persönliches Recht, die für den Auftraggeber erbrachten Ergebnisse in seinem Unternehmen nach diesen AGB bzw. dem Vertrag zu gebrauchen. Social beratung behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ergebnisse der erbrachten Leistung vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder Dritten deren Benutzung zu gestatten. Die Ergebnisse sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sämtliche Personen, die Zugang zu den Ergebnissen haben, über die übernommene Geheimhaltungspflicht zu belehren. Für Schäden (entgangener Gewinn) die durch Weitergabe unserer Leistung entstehen, ist der Auftraggeber schadenersatzpflichtig.

2 Auftrag und Vertrag

Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen jedweder Art. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung durch Sozial beratung oder qualifizierte Mitarbeiter im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl eines dienstleistenden Mitarbeiters bleibt Social beratung vorbehalten.
Hat der Auftraggeber keinen Gestaltungswunsch für die Leistungserbringung geäussert, kommt der Vertrag durch die Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande. Die Leistungserbringung wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet Social beratung unter grösstmöglicher Berücksichtigung der wohlwollend nach den geltenden fachpolitischen Grundsätzen angenommenen Interessen des Auftraggebers.
Die Verantwortung für die Leistungserbringung liegt nur dann bei Social beratung, wenn dem Vertragsabschluss über diese Leistung eine detaillierte Leistungsbeschreibung zugrunde liegt, der Social beratung durch Annahme des Vertrages zugestimmt hat. Diese Leistungsbeschreibung muss eine genaue Beschreibung der Ausführungsbedingungen, Leistungsmerkmale und Termine der Leistungsdurchführung enthalten. Darüber hinaus sind im Vertrag die Kriterien für eine Abnahme der erbrachten Leistung zu spezifizieren. Unerhebliche Abweichungen, insbesondere die beabsichtigte Funktion nicht beeinträchtigende Unterschiede vom geplanten Umfang, berechtigen den Auftraggebern nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Die Leistungserbringung gilt im übrigen als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich Fehler mitteilt und deren Beseitigung anmahnt.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Ergänzungsaufträge in laufenden Projekten bedürfen keiner separaten Bestätigung. Soweit Dritte Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit dem Dritten zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Aufträge von Dritten werden nur für namentlich genau bezeichnete Auftraggeber angenommen, deren Firmenanschrift Social beratung bekannt ist. Verbundene Leistungen für mehr als einen Auftraggeber bedürfen einer zusätzlichen schriftlich geschlossenen Vereinbarung.
Nebenabreden, Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform und unserer schriftlichen Bestätigung.

3 Informationspflichten des Auftraggebers

Anfragen an Social beratung können nur in dem Umfang bearbeitet werden, wie der ihnen zugrunde liegende Sachverhalt mitgeteilt wurde. Der Auftraggeber stellt deshalb rechtzeitig vor der vereinbarten Leistungserbringung umfassende und aktuelle Daten und Informationen, erforderliche Unterlagen und sonstiges Material zur Verfügung, damit in der Beratung auf die spezifische Situation eingegangen werden kann. Um dem Berater ein wesentliches Verständnis von der Ausgangslage und den Zielvorstellungen zu ermöglichen, wird der Auftraggeber diesbezügliche Fragen des Beraters über Strukturen und Ziele rechtzeitig, vollständig und zutreffend, beantworten, auch und vor allem bei Änderungen der Ausgangslage und der Umstände. Eine Verletzung der Informationspflicht durch den Auftraggeber befreit Social beratung von sämtlichen Schadenersatzansprüchen oder Gewährleistungsansprüchen.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, dass sich Unterlagen und Daten, die Social beratung zur Verfügung gestellt werden, weiterhin im Original in seinen Händen befinden. Die Haftung bei Verlust und/oder Beschädigung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber erstellt zu Beginn der Arbeiten selbständig eine Sicherung von Daten und Programmen auf externe Datenträger. Eine Haftung von Social beratung für Datenverlust bei fehlender Datensicherung ist ausgeschlossen.

4 Rechtegewährleistung/Konkurrenz und Wettbewerbsrecht/Presserecht/Lizenzen

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Betriebstätigkeit erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Social beratung im Rahmen des Beratungsauftrags - auch wenn dieser storniert sein sollte - von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Social beratung ist nicht verpflichtet, die Leistungserbringung auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu prüfen. Ferner wird Social beratung von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
Im Verhältnis zu Social beratung trägt allein der Auftraggeber die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung – z.B. für den Erwerb von Lizenzen. Der Auftraggeber überträgt Social beratung sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang sowie örtlich unbegrenzt.
Ein Konkurrenzausschluss oder Wettbewerbsverbot kann nur nach gesonderter Absprache gewährt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Social beratung nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Die Verwendung der vorliegenden AGB für eigene wirtschaftliche Zwecke von Rechtspersonen gilt als Auftragserteilung an Social beratung und wird entsprechend in Rechnung gestellt.

5 Treuepflichten

Auftraggeber und Social beratung verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder die Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern von Social beratung durch den Auftraggeber, die in Verbindung mit der Auftragsausführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit – falls hierzu nicht eine andere ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vorliegt.

6 Datenschutz und Datensicherung

Die Leistungserbringung wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Social beratung ist zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit mindestens im Sinne der Anonymisierung verpflichtet (eine gerichtlich durchsetzbare berufliche Schweigepflicht besteht nicht) – und wird wiedererkennbare Informationen über das Unternehmen, seine Auftraggeberbeziehungen und Strategien strikt vertraulich behandeln, soweit diese Informationen nicht offensichtlich oder allgemein bekannt sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nach Beendigung des Vertrages fort. Social Beratung steht dafür ein, dass seinen Mitarbeitern ebensolche Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt sind.
Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung von zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten. Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers werden ihm nur auf sein Verlangen und auf seine Kosten zugesandt. Bei der Übermittlung von Informationen über Email wird keine Gewähr für die Vertraulichkeit der Übermittlung übernommen. Bei der Versendung von unverschlüsselten Anfragen ist Social beratung ermächtigt, auf dieselbe Art und Weise zu antworten. Sollen Verschlüsselungstechniken angewandt werden, ist dies abzustimmen.
Die Pflicht von Social beratung zur Aufbewahrung von Präsentationen und Dokumenten endet 3 Monate nach Ende des Vertragsverhältnisses. Der Auftraggeber haftet selbst für sämtliche gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, soweit Daten seinen Betriebszweck betreffen, sowie für Nachweis, Archivierung und Zugriffsmöglichkeit durch Prüfberechtigte. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass die Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht war und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, sind sämtliche Ansprüche maximal auf den von uns für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellten Betrag begrenzt. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7 Ablehnungsbefugnis

Social beratung behält sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Leistungserbringung oder einzelne Teilleistungen wegen ihres Inhalts abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In jedem Fall sind von der Leistungserbringung Leistungen ausgeschlossen, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstösst oder deren Durchführung oder Veröffentlichung für Social beratung wegen des Inhalts oder der Form unzumutbar ist.
Im Falle der Zurückweisung eines Auftrags hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm bereits an Social beratung im Voraus für weitere Teilleistungen erbrachten Zahlungen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wird die erbrachte Leistung trotz der zunächst erklärten Zurückweisung genutzt, bleibt es bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Hierbei ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuweisen, dass er die erhaltene Leistung weder formell noch inhaltlich weiter nutzt.

8 Rücktritt und Kündigung

Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist spätester Rücktrittstermin 21 Tage vor Beginn der beauftragten Leistung – danach sind Stornokosten in Höhe der belegbaren sächlichen Aufwendungen von Social beratung – ohne besonderen Nachweis mit pauschal 10% der insgesamt vereinbarten Höhe des Entgelts für Sach- und Beratungsleistungen. Rücktrittsantrag oder Kündigung sind in jedem Fall schriftlich per Einschreiben an Social beratung zu richten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. In allen anderen Fällen ist Rücktritt nur wirksam, sofern Social beratung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Ab dem im Vertrag festgehaltenen Datum des Beginn der Leistungserbringung kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, dabei fallen die o.g. Stornokosten an.
Social beratung ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit abhängig zu machen und/oder mit seinem Einvernehmen die beabsichtigte Leistung oder Daten auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Erfolgt die Zusicherung nicht oder kann das Einvernehmen über die Prüfung nicht rechtzeitig hergestellt werden, endet das Vertragsverhältnis sofort automatisch ohne weiteren Leistungsanspruch des Auftraggebers, bis dahin angefallene Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt – ohne besonderen Nachweis mit pauschal 10% der insgesamt vereinbarten Höhe des Entgelts für Sach- und Beratungsleistungen.

9 Preise

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Diese Preisliste ist kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Eventuell von Social beratung abgegebene Angebote sind in jedem Fall freibleibend. Alle Preise in der Preisliste verstehen sich incl. der evtl. zu erhebenden gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Momentan wird keine Mehrwertsteuer erhoben (Stand 04/2008). Kosten bei Social beratung für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Erweiterungen oder Änderungen der Leistung hat der Auftraggeber zu tragen.

10 Gewährleistung

Social beratung gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen fachlichen Standard entsprechende, bestmögliche Leistungserbringung. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Leistung zu erbringen. Eine Haftung oder Garantie für die Beratung kann nicht übernommen werden. Bei fernmündlich erteilten Aufträgen oder fernmündlich übermittelten Korrekturen haftet Social beratung nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe.
Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Soft- und/oder Hardware (z.B. Browser), durch Störung von Kommunikationsnetzen, Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Informationen des Auftraggebers oder Dritter

11 Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Social beratung nicht zu vertreten hat (wegen Technikausfall, höherer Gewalt, Streik, gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen) wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Social beratung bestehen.

12 Zahlungsfristen / Zahlungsverzug

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde – ein Postweg von 2 Werktagen gilt als vereinbart. Die Nutzung einer Leistung oder Teilleistung gilt als Abnahme dieser Leistung oder anteiligen Leistung und verpflichtet zur Bezahlung. Für eine Leistungserbringung, deren Dauer einen Kalendermonat übersteigt, wird eine Zwischenabrechnung zum Ende des Monats vereinbart. Sind keine Preise vereinbart, erfolgt die Berechnung nach der gültigen Preisliste.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Zahlungsverzug gilt, wenn nicht binnen 30 Tage nach Zugang der Betrag vollständig bezahlt ist. Rechnungen bis zur Höhe von 1000,- Euro sind sofort fällig. Je Einziehung, Mahnung oder Rückbuchung entstehen Kosten von 18 Euro, die vom Auftraggeber zu erstatten sind. Social beratung kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Leistung Vorauszahlung verlangen. Dem Auftraggeber steht ein Zurückhaltungsrecht gegenüber Zahlungsansprüchen von Social beratung nur mit Gegenforderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Eine Aufrechnung ist nicht möglich.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (z.B. bei Informationen über die nicht unwesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Auftraggebers) ist Social beratung berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrags die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von Vorauszahlungen und vom Ausgleich offenstehender Beträge abhängig zu machen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann Social beratung vom Vertrag zurücktreten.

13 Haftung und Vertretung

Die Vertragspartner sind im Rahmen dieser Vertragsbeziehung selbstständige, voneinander unabhängige Rechtspersonen. Sie sind nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten oder für die jeweils andere Vertragspartei Verpflichtungen einzugehen. Die Weisungsbefugnis über Mitarbeiter des Auftraggebers verbleibt in jedem Fall beim Auftraggeber.
Eine Haftung von Social beratung sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung, aus Beratung, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder positiver Vertragsverletzung, ist ausgeschlossen, auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsverpflichtungen und kommt nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von solchen Pflichten in Betracht, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Masse vertrauen darf. Soweit Kardinalpflichten im vorgenannten Sinn vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht vorhersehbaren Schaden maximal auf die Höhe des Entgelts für die vereinbarte Leistungserbringung begrenzt.

14 Mängelrüge und Abtretung

Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu prüfen, ob die Leistung fehlerfrei erbracht wurde und eventuelle Mängel unverzüglich zu rügen. Alle Ansprüche aus Vertragsverhältnissen mit Social beratung sind innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt ihrer Entstehung, beiderseits geltend zu machen. Insbesondere seine Haftung als Träger, Betriebsführer oder Vertretungsberechtigter aus Gesetzen, gegenüber Behörden und Dritten und deren Rechte auf geordnete Lieferung und Leistungserbringung nach den anerkannten Regeln der Technik und nach dem Grundsatz des vorsichtigen Kaufmanns bleiben bestehen, diesbezügliche Nichterfüllung kann Social beratung nicht angelastet werden, von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden aus Mangel, entgangenem Gewinn oder entgangener Einsparung ist Social beratung freigestellt.
Die Mängelrüge muss in schriftlicher Form, sachlich genau, eindeutig und umfassend (so dass ein unbeteiligter sachverständiger Dritter diese in vollem Umfang nachvollziehen kann) Social beratung übergeben werden. Social beratung sorgt umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für eine Beseitigung der gerügten Mängel. Nur bei nachweislich von Social beratung verschuldeten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzleistung, höchstens in Höhe der Kosten der beanstandeten Leistung. Eine weitergehende Haftung seitens Social beratung ist ausgeschlossen. Die Mängelrüge ist bei Leistungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 500,- Euro vollständig und unwiderruflich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche an Social beratung, einschliesslich etwaiger Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche, auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.

15 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten einschliesslich Wechsel- und Scheckklagen wird der Sitz von Social beratung vereinbart; Social beratung ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen, es gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

16 Änderungen der AGB

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der website von Social beratung veröffentlicht. Für die laufende Leistungserbringung wesentliche Änderungen, insbesondere solche, die weitergehende Lasten für den Auftraggeber beinhalten, werden per Email zugestellt. Alle Änderungen der AGB treten 10 Tage nach Veröffentlichung auch für alle laufenden Leistungen in Kraft, sofern diesem nicht widersprochen wird.

17 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

AGB Stand 1.3.2003